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Sie können etwas bewirken – Decken Sie Missstände auf!

Wir sind bemüht, jegliches Fehlverhalten innerhalb unseres Unternehmens frühzeitig zu erkennen. Ihr Mitwirken ist ein wichtiger Teil in dieser Arbeit.

Sicherheit und Anonymität stehen für uns an erster Stelle: Ihr Bericht wird verschlüsselt und es können keine IP-Adressen zurückverfolgt werden. Sie können sich also sicher fühlen, wenn Sie Ihre Informationen weitergeben.

Erfüllt mein Fall die Kriterien eines Meldefalls?

Der Melde-Service soll genutzt werden, um Informationen über schwerwiegende Missstände zu melden, die zentrale Interessen des Unternehmens oder des Konzerns oder das Leben oder die Gesundheit von Personen betreffen. Denken Sie daran, dass Sie nicht beweisen müssen, dass Ihr Bericht wahr ist. Es reicht, dass Sie im guten Glauben über Ihre Befürchtungen sind. Sie dürfen jedoch nicht lügen oder wissentlich falsche Angaben in Ihrem Bericht anführen. Informationen, die sich ausschließlich auf Ihre persönliche Arbeitssituation beziehen, wie z. B. Unzufriedenheit mit der Bezahlung oder Ähnliches, stellen normalerweise keinen Whistleblowing-Fall dar.

Wie reiche ich meinen Bericht ein?

Sie reichen Ihren schriftlichen Bericht ein, indem Sie auf „Bericht erstellen“ klicken. Wenn Sie Ihren Bericht mündlich abgeben möchten, können Sie auf „Andere Meldemethoden“ klicken, um weitere Optionen anzuzeigen. In Ihrem schriftlichen Bericht haben Sie die Möglichkeit zu wählen, ob Sie Kontaktdaten angeben oder komplett anonym bleiben möchten. Folgen Sie den Anweisungen im Formular. Nachdem Sie Ihren Bericht eingereicht haben, werden auf dem Bildschirm ein Benutzername und ein Passwort angezeigt. Es ist wichtig, dass Sie den Benutzernamen und das Passwort sicher verwahren, damit Sie sich zum Nachverfolgen Ihres Berichtes einloggen können. Da wir keine Informationen über Sie protokollieren, ist dies die einzige Möglichkeit, die wir zur Kommunikation haben. Innerhalb von 7 Tagen erhalten Sie von uns im eingeloggten Modus eine Nachricht. Wir ermutigen Informanten, in erster Linie unsere internen Meldekanäle wie oben beschrieben zu nutzen. Auch eine externe Meldung an eine Behörde ist möglich. Wenn Sie innerhalb Schwedens eine externe Meldung erstatten möchten, hat die Regierung verschiedene Behörden ernannt, an die Sie sich je nach Inhalt Ihrer Meldung wenden können, darunter das schwedische Amt für Arbeitssicherheit und -Gesundheit, das schwedische Finanzamt und das schwedische Wettbewerbsamt. Sie können Ihren Bericht auch an EU-Organe, -Einrichtungen, -Ämter oder -Agenturen richten, wenn der Bericht Unionsrecht betrifft. Nähere Informationen zum Verfahren erhalten Sie bei den jeweiligen Behörden und EU-Gremien.

Häufige Fragen

Jeder, der in einem arbeitsbezogenen Zusammenhang Informationen über Fehlverhalten eingeholt oder erhalten hat und der zu einer oder mehreren der folgenden Personengruppen im Unternehmen gehört: a) Arbeitnehmer; b) Personen, die um eine Beschäftigung anfragen oder diese suchen; c) Personen, die eine ehrenamtliche Tätigkeit suchen oder ausüben; d) Personen, die sich für ein Praktikum bewerben oder ein Praktikum absolvieren; e) Personen, die anderweitig zur Durchführung von Arbeiten unter der Kontrolle und Leitung des Unternehmens zur Verfügung stehen oder diese bereits durchführen; f) Selbständige, die Aufträge suchen oder ausführen; (g) Personen, die zur Verfügung stehen, um Teil des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans der Tätigkeit zu sein oder die bereits ein Teil davon sind; h) Gesellschafter, die zur Verfügung stehen, um in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung tätig zu sein oder die bereits tätig sind; i) Personen, die zu einer der oben genannten Personenkategorien gehörten und die Informationen während der Zeit im Unternehmen erhalten werden oder erhalten haben.

Personen, die in der Liste unter der obigen Frage aufgeführt sind, sind gesetzlich geschützt. Der Arbeitgeber, auf den sich die Meldung bezieht, darf keine Vergeltungsmaßnahmen aufgrund einer eingereichten Meldung gegen Sie ergreifen. Sie haben Anspruch auf Schadensersatz gegenüber jener Person, die Sie aufgrund der Meldung Repressalien aussetzt. Beachten Sie jedoch, dass Sie nicht durch das Gesetz geschützt sind, wenn Sie durch die Meldung eines Verstoßes eine Straftat begehen. Als Informant erhalten Sie zudem Schutz in Form einer Haftungsfreistellung, d. h. Sie können rechtlich nicht für die Verletzung der Vertraulichkeit haftbar gemacht werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie ein Dokument offenlegen oder eine sogenannte qualifizierte Geheimhaltungspflicht verletzen. Eine solche Schweigepflicht hat Vorrang vor der verfassungsmäßigen Informationsfreiheit. Ein Beispiel hierfür ist die Schweigepflicht im Bereich der Gesundheitsversorgung.

Ein Untersuchungsbeauftragter bestätigt den Eingang Ihres Berichts und überprüft anschließend die Informationen, die Sie in Ihrem Bericht angegeben haben. Bei Bedarf kann der Untersuchungsbeauftragte über den eingeloggten Nachverfolgungsmodus Fragen an Sie stellen. Zudem erhalten Sie eine Rückmeldung über die Art der im Zusammenhang mit Ihrer Meldung getroffenen Maßnahmen.